===== Bankkonten ===== Hier werden die Bankkonten für die Zuordnung von Belegen von denen die Überweisungen an die Lieferanten erfolgen und die Bankkonten auf welche die Förderzahlungen angewiesen werden sollen hinterlegt. **Vor** der erstmaligen Sachkosten-Belegerfassung im ersten Abrechnungsbericht müssen auf Projektebene je Projektpartner zumindest folgende Kontodaten sowohl für die Belegzuordnung als auch für die Förderungsvereinnahmung bekanntgegeben und freigegeben werden: * Bankbezeichnung* * Kontoinhaber* * IBAN* Zusätzlich muss für das Bankkonto Förderzahlungen eine unterzeichnete Bankbestätigung hochgeladen werden. (Auszahlungen von EU-Mitteln dürfen i.d.R. nur auf ein Konto des Projektträgers erfolgen. Da die Banken nicht verpflichtet sind, den Kontowortlaut zu überprüfen, sind wir dazu angehalten eine entsprechende [[https://www.bregenz.gv.at/fileadmin/user_upload/document/formulare/Bankbestaetigung.pdf|Bankbestätigung]] (auch im Downloadbereich von {{:project_admin.png?nolink|}} **FPAK Support** zu finden) einzufordern. Viele Bankinstitute haben dafür ein eigene Formulare. Die Kontodaten sind im laufenden Projekt für jede Abrechnung änderbar. Wird ein neues Bankkonto angelegt, wird ein bereits vorhandenes Bankkonto automatisch auf inaktiv gesetzt. {{:wien_logo.png?nolink&32 |}} Info Magistratsprojekte: Für ein Magistratsprojekt (Partnerprojekt mit Dienststellen der Stadt Wien) wird der Eintrag zum Bankkonto für Förderzahlungen nach Freigabe durch die federführende Projektdienststelle automatisch in die Bankdaten der Partner Dienststelle übernommen. {{:partner-02.png?nolink&32 |}} Bei Kooperationsprojekten mit unterschiedlichen juristischen Personen erhalten die Kooperationspartner die EU Förderzahlungen direkt. Daher muss jeder Kooperationspartner seine eigene Bankverbindung eintragen. ==== Bankkonten für Belegzuordnung ==== {{:i_insert.gif?nolink|}} neu zum Anlegen des Bankkontos für die Belegzuordnung {{ :foerderorganisation:bankkonten_05.png?direct |}} ==== Bankkonten für Förderzahlungen ==== {{:i_insert.gif?nolink|}} neu zum Anlegen des Bankkontos für die Förderzahlungen Auszahlungen von EU-Mitteln dürfen i.d.R. nur auf ein Konto des Projektträgers erfolgen. Daher ist für das Bankkonto der Förderzahlung eine entsprechende Bankbestätigung einzufordern. {{ :foerderorganisation:bankkonten_03.png?direct |}}