Projektart i. w. Sinn (keine Auswahlmöglichkeit auf Förderrichtlinien-Ebene):
1 Projekt in ATES-Portal
Mehrere Unternehmen sind Teil der Schuldnergemeinschaft
1 Projektträger in Form einer Schuldnergemeinschaft→ Projekt wird als Einzelprojekt abgewickelt.
Einzelne Partner-Organisationen oder die Personen haben keine Prozessrollen. Es gibt nur 1 Projektträger, der alle Rahmenbedingungen bestimmt
Die Zugehörigkeit der Personen zu einer Organisation ist nicht von Relevanz
1 Antrag ohne Zuordnung der Leistungsbestandteile zu den einzelnen Organisationen
Keine Erfassung/Darstellung der beantragten, genehmigten und abgerechneten Kosten pro Partner. Es wird nur eine 1 Summe über alle Organisationen betrachtet
Nur der Vertrag des Projekträgers wird in ATES-PORTAL berücksichtigt
1 Projekt in ATES-Monitoring , Die Namen der einzelnen Organisationen werden als 1 Projektträger in einem Feld übermittelt
Berichtswesen pro Partner wird nicht betrachtet. 1 Bericht über alle Partner
Partner werden zu Dokumentationszwecken erfasst. Bei Änderungen erfolgt eine Änderungsmeldung ans Monitoring. Änderungen haben keine Prozessauswirkung auf Abrechnungen.
Alle Partner gehören zum gleichen Programm/zum gleichen Projekt
Abrechnungen: Eine Zuordnung von Belegen zu einer Organisation ist nicht von erforderlich. Es gelten für alle Belege die Regeln des Leaders. (zum Beispiel: Vorsteuer-Status). Dokumente müssen keiner Organisation zugeordnet werden.
Im Grunde gelten zusammengefasst die gleichen Regeln wie beim Einzelprojekt, mit den Ausnahmen, dass
die Organisationsnamen aller Partner nach ATES-Monitoring zu übermitteln sind
in der Abrechnung die Daten aller Partner leicht verfügbar sind.