Kooperations Projekt

Backup aus FPAK

Im Gegensatz zu Einzelprojekten bestehen Kooperationsprojekte aus mindestens zwei Projektorganisationen, die unterschiedliche juristische Personen sind.

Eine der Organisationen ist die Projektträger*in (führende*r Projektpartner*in/Leadorganisation) und nimmt koordinative Aufgeben für Kooperationspartner*innen wahr. Sie ist Vertragspartner*in für den Kofinanzierungsvertrag mit der Förderstelle. Die führende Dienststelle übernimmt die Gesamtkoordination. Die Auszahlung der EU-Fördergelder erfolgt direkt an die einzelnen Partnerorganisationen.

Die abzurechnenden Projektausgaben (samt Dokumenten) werden von allen Partnerorganisationen selbständig in FPAK erfasst. Bei Freigabe in FPAK werden die Daten und hochgeladenen Dokumente automatisch vom System an die jeweilige Teil-/Endabrechnung der Leadorganisation übergeben Der Leadorganisation obliegen auch die Informationspflichten, d.h. das Bereitstellen von Informationen und Berichten während der Projektumsetzung und bei Projektabschluss an die ZwiSt.