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Calls/Förderrichtlinien

Neuen Antrag stellen

Wollen Sie zu einem Call/einer Förderrichtlinie (Details zum jeweiligen Call/Förderrichtlinie finden Sie, wenn Sie auf den Button klicken) im Operationellen Programm IBW/EFRE & JTF Österreich 2021-2027 einen neuen Antrag stellen, klicken Sie bitte auf den Button . Um die dargestellten Calls/Förderrichtlinien auf eine Förderstelle einzugrenzen, nutzen Sie bitte die Filterfunktion in der Tabelle. Alle bestehenden Anträge bzw. Projekte, für die Sie berechtigt sind, finden Sie mittels Auswahl des waagrechten Navigationspunkts Anträge/Projekte.

Um einen Antrag anzulegen werden folgende Informationen benötigt:

Alle weiteren Angaben die zur Einreichung eines Antrages notwendig sind, finden Sie im Kapitel Anträge/Projekte

Einzelprojekt

Ein Einzelprojekt wird durch eine einzige Projektorganisation abgewickelt.

  • 1 Projekt in ATES-Portal
  • 1 Projektträger
  • 1 Antrag
  • 1 Vertrag
  • 1 Projekt auf Seiten ATES-Monitoring
  • Das Einzelprojekt ist der einfachste mögliche Fall eines Leadpartner-Projektes. In Bezug auf die Umsetzung bedeutet dies, dass jegliche Funktionalität immer unter Berücksichtigung des weitaus komplexeren Leadpartner Falles erfolgen muss.
 

Einzelprojekt (Schuldnergemeinschaft)

Projektart i. w. Sinn (keine Auswahlmöglichkeit auf Förderrichtlinien-Ebene):

  • 1 Projekt in ATES-Portal
  • Mehrere Unternehmen sind Teil der Schuldnergemeinschaft
  • 1 Projektträger in Form einer Schuldnergemeinschaft→ Projekt wird als Einzelprojekt abgewickelt.
  • Einzelne Partner-Organisationen oder die Personen haben keine Prozessrollen. Es gibt nur 1 Projektträger, der alle Rahmenbedingungen bestimmt
  • Die Zugehörigkeit der Personen zu einer Organisation ist nicht von Relevanz
  • 1 Antrag ohne Zuordnung der Leistungsbestandteile zu den einzelnen Organisationen
  • Keine Erfassung/Darstellung der beantragten, genehmigten und abgerechneten Kosten pro Partner. Es wird nur eine 1 Summe über alle Organisationen betrachtet
  • Nur der Vertrag des Projekträgers wird in ATES-PORTAL berücksichtigt
  • 1 Projekt in ATES-Monitoring , Die Namen der einzelnen Organisationen werden als 1 Projektträger in einem Feld übermittelt
  • Berichtswesen pro Partner wird nicht betrachtet. 1 Bericht über alle Partner
  • Partner werden zu Dokumentationszwecken erfasst. Bei Änderungen erfolgt eine Änderungsmeldung ans Monitoring. Änderungen haben keine Prozessauswirkung auf Abrechnungen.
  • Alle Partner gehören zum gleichen Programm/zum gleichen Projekt
  • Abrechnungen: Eine Zuordnung von Belegen zu einer Organisation ist nicht von erforderlich. Es gelten für alle Belege die Regeln des Leaders. (zum Beispiel: Vorsteuer-Status). Dokumente müssen keiner Organisation zugeordnet werden.
  • Im Grunde gelten zusammengefasst die gleichen Regeln wie beim Einzelprojekt, mit den Ausnahmen, dass
  • die Organisationsnamen aller Partner nach ATES-Monitoring zu übermitteln sind
  • in der Abrechnung die Daten aller Partner leicht verfügbar sind.

Zwist-spezifische Ausprägung: In Anlehnung an die Leadpartner-Projekte könnte die Notwendigkeit bestehen bei Schuldnergemeinschaften, dass für jeden Partner in analoger Art und Weise die genehmigten Kosten erfasst werden. Auch das Berichtswesen läuft komplett ident ab. Die einzige Ausnahme ist, dass an ATES-Monitoring alle Partneranteile aufsummiert als ein Projekt übergeben werden. (Stichwort: Magistratsprojekte). Dies wäre als getrennter Typ mit getrenntem Workflow zu implementieren. Dieser Typ wird nur für Wien verfügbar sein (Magistratsprojekte).

 

Lead-Partner Projekt

  • 1 Projekt in ATES-Portal
  • n Projektträger integriert in 1 Projekt
  • 1 Leader = Kommunikationsschnittstelle zur ZwiSt,
    • Reicht Anträge und Berichte ein, erhält Rückmeldung von der ZwiSt, ….
    • 1 Antrag für alle Partner eingebracht und editiert vom Leader (Partner haben zu diesem Zeitpunkt keine Aufgabe)
    • 1 Abrechnung für alle Partner wird eingereicht. Beleg-Erfassung erfolgt durch den Partner
    • 1 Indikatorbericht/Sachbericht wird durch Leader eingereicht. Aktuell wird eine Summe über alle Partner erfasst
    • Datenerfassung pro Partner
  • Getrennte Erfassung der beantragten, genehmigten und abgerechneten Kosten pro Partner
  • Unternehmensdetails sind im Zuge des Antrags pro Partner zu erfassen.
  • 1 Vertrag, der alle Rahmenbedingungen für alle Partner umfasst. Alle Partner unterschreiben das Dokument – ein Prozess, der nicht Teil der Applikation ist. In der Applikation ist die Nennung der rechtsvertretenden Personen (=unterschriftsberechtigt) pro Partner nicht verpflichtend. Alle Partner müssen unterschreiben.
  • Nur der Leader unterfertigt den Vertrag, das Innenvertragsverhältnis zwischen Leader und Partnern wird systemtechnisch nicht abgebildet und ist nur ein Dokumenten-Upload
  • Änderungsantrag erfolgt ohne Involvierung der Partner über den Leader (analog zum ursprünglichen Vertrag). Unterschrift(en) für den Vertrag müssen wieder losgelöst von der Applikation beschafft werden. Alle Partner müssen unterschreiben.
  • Nur der Leader unterfertigt die Vertragsergänzung.
  • n Projekte in ATES-Monitoring → Aufsplittung der Datensätze pro Partner
    • Projekte-Indikatoren stellen einen Sonderfall dar- wird später im Detail erläutert.
    • Alle Partner gehören zu einem Programm (IBW/JTF). Es ist ein Koop-Projekte-Link für alle Partner nach ATES-Monitoring zu übermitteln – Klammerinformation (aus den ATES-Monitoring Stammdaten). Zuordnung erfolgt durch die ZwiSt.
  • 1 Berichtswesen für alle Partner mit nachfolgender Trennung für die Übermittlung nach ATES-Monitoring
    • Ausnahme: Austritt eines Partners – betrifft die obligatorische Endabrechnung
    • Indikatorberichte werden pro Partner erfasst
  • Dokumente und Personen werden immer einem Partner zugeordnet.
  • Partner können aus dem Projekt austreten, neue können hinzukommen.
 

Kooperations Projekt

  • 1 Projekt in ATES-Portal
  • Jeder Partner = 1 Projekt
  • Partner könnten auch zu unterschiedlichen Programmen gehören
  • im ATES-Portal werden aus heutiger Sicht nur die IBW/JTF-Projekte abgebildet, Sonderfall: 1 Projekt scheidet nachträglich aus der EU-Kofinanzierung aus und wird rein national finanziert.
  • n Projektträger, die allerdings nicht abgebildet werden
  • Liegen mehrere Projekte im IWB-Programm vor, sind diese als Einzelprojekt zu erfassen. Es werden keine Daten der jeweils anderen Projekte dargestellt.1 Antrag mit ausschließlichem Bezug zum eigenen Projektteil. Die Leistungsteil der anderen Partner scheint nicht auf
  • Keine Erfassung/Darstellung der beantragten, genehmigten und abgerechneten Kosten der anderen Partner
  • Für jeden Partner 1 Vertrag.
  • 1 Projekt in ATES-Monitoring (jeweils pro Partner)
  • Berichtswesen der Partner wird nicht betrachtet. Es gibt keinen logischen Zusammenhang.
  • Partner-Organisationsdaten werden zu Dokumentationszwecken erfasst-hat keine Auswirkung auf den Prozess
  • Jeder Partner = 1 Projekt ohne Organisationsdaten der anderen Partner
  • Änderungsantrag erfolgt ohne Involvierung der Partner.
  • Es ist ein Koop-Projekte-Link nach ATES-Monitoring zu übermitteln – Klammerinformation (Aus ATES-Monitoring Stammdaten). Eingabe erfolgt durch die ZwiSt. Auch wenn nur 1 Projekt dem IWB-Programm angehört.
Backup aus FPAK

Im Gegensatz zu Einzelprojekten bestehen Kooperationsprojekte aus mindestens zwei Projektorganisationen, die unterschiedliche juristische Personen sind.

Eine der Organisationen ist die Projektträger*in (führende*r Projektpartner*in/Leadorganisation) und nimmt koordinative Aufgeben für Kooperationspartner*innen wahr. Sie ist Vertragspartner*in für den Kofinanzierungsvertrag mit der Förderstelle. Die führende Dienststelle übernimmt die Gesamtkoordination. Die Auszahlung der EU-Fördergelder erfolgt direkt an die einzelnen Partnerorganisationen.

Die abzurechnenden Projektausgaben (samt Dokumenten) werden von allen Partnerorganisationen selbständig in FPAK erfasst. Bei Freigabe in FPAK werden die Daten und hochgeladenen Dokumente automatisch vom System an die jeweilige Teil-/Endabrechnung der Leadorganisation übergeben Der Leadorganisation obliegen auch die Informationspflichten, d.h. das Bereitstellen von Informationen und Berichten während der Projektumsetzung und bei Projektabschluss an die ZwiSt.

  • Jede Partner*in hat ihren eigenen Monitoring-Projekt ID-Code
  • Jede Partnerorganisation hat einen eigenen Buchungscode.
  • Die Kooperationspartner*innen haben in FPAK keine Rollenberechtigung für Projektleitung.
  • Sie haben weder Lese- noch Schreibberechtigung für die Registerkarte Korrespondenz.
  • Sie haben für Verträge und Änderungsanträge Leseberechtigung
  • Sie sehen in FPAK ausschließlich ihre eigenen Ausgaben und Dokumente
  • In der Projektverwaltung sehen sie die eigenen genehmigten Kosten- und Finanzierungsanteile
 
BACKUP FPAK

Magistratsprojekt

Der Typ Magistratsprojekt ist in FPAK ein Kooperationsprojekt, dessen Partner*innen ausschließlich aus der Stadt Wien-Beteiligten bestehen. Die Projektpartner*innen werden als Dienststellen bezeichnet.

Eine der Dienststellen ist die Projektträger*in (führende Projektpartner*in/Leadorganisation) und nimmt koordinative Aufgaben für alle Kooperationspartner*innen wahr. Sie ist Vertragspartnerin für den Kofinanzierungsvertrag mit der Förderstelle. Die führende Dienststelle übernimmt die Gesamtkoordination in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht sowie die treuhändische Administration der Fördermittel(z.B. Weiterleitung der EU-Fördergeldauszahlung an die Partner-Dienststellen)

Die abzurechnenden Projektausgaben (samt Dokumenten) werden von allen Partner*innen selbständig in FPAK erfasst. Bei Freigabe in FPAK werden die Daten und hochgeladenen Dokumente automatisch vom System an die jeweiligen Teil-/Endabrechnungen der Leadorganisation übergeben. Der Leadorganisation obliegen auch die Informationspflicht, d.h. das Bereitstellen von Informationen und Berichten währen der Projektumsetzung und bei Projektabschluss an die ZwiSt während der Projektumsetzung und bei Projektabschluss.

  • Der Buchungscode ist für alle am Projekt beteiligten Dienststellen der gleiche.
  • Die Partner-Dienststellen haben in FPAK keine Rollenberechtigungen für Projektleitung.
  • Sie haben weder Lese- noch Schreibberechtigungen für die Registerkarte Korrespondenz (sowohl in der Abrechnung wie auch in der Projektverwaltung).
  • Sie haben für Verträge und Änderungsanträge Leseberechtigung.
  • Sie sehen in FPAK ausschließlich ihre eigenen Ausgaben und Dokumente.
  • Sie sehen unter der Registerkarte Erfassung Status nur den Freigabestatus der eigenen Abrechnung