Mit dem Button können in diesem Bereich neue Calls/Förderrichtlinien angelegt werden.
→ Die Eingabemaske ist auszufüllen. Bei der Art der Einrichtung ist es möglich zwischen „Laufender Antragseinreichung“ und „Antragseinreichung lt. Zeitplan“ zu wählen. Zusätzlich kann hier festgelegt werden, ob Arbeitspakete im Antrag/Projekt als Pflicht zu erfassen sind.
Laufende Antragseinreichung: Anträge werden laufend eingereicht. Die Bewertung erfolgt entweder bis zum Zeitpunkt von X Wochen nach Einreichung oder die Anträge werden gesammelt und periodisch bewertet (z.B. monatlich, quartalsweise etc.).
Antragseinreichung lt. Zeitplan: tbd
Jeder Call bekommt automatisch eine fortlaufende Nummer / Versionsnummer und das Kürzel der ZwiSt:
Nach dem Speichern ist es möglich die den Call/die Förderrichtlinie einzurichten. Erledigte Punkte werden mit einem und noch fehlende Punkte werden mit einem
markiert.
Potentielle Begünstigte können sein
Beim Setzen des Häkchens Pflicht, muss eine der eingetragenen Definitionen auf die beantragende Organisation zutreffen.
Bei den Kurzbeschreibungen ist es möglich:
einzutragen.
Bei der Kurzbeschreibung sind die Felder Kurzbeschreibung des Calls/der Förderrichtlinie, Zielsetzungen und Fördergegenstand (Nähere Beschreibung des Calls/ der Förderrichtlinie), Formale Voraussetzungen und Art der Förderung auszufüllen.
Allgemeine Prinzipien Kostenarten:
Folgende Daten sind zu erfassen:
Die Dokumente Detailbeschreibung, Vorhabenbeschreibung und Selbsterklärung (verbundene Unternehmen De-minimis-Förderungen) sind im Call/Förderrichtline als Pflichtdokumente für den Antrag vorzugeben!
Nach dem Speichern des Dokumentes gibt es folgende Bearbeitungsmöglichkeiten:
Achtung: Nach Freigabe eines Calls können keine Änderungen mehr an Dokumenten vorgenommen werden!
Upload eines Dokuments mit der Übergeordneten Strategie der Fördermaßnahem
Angaben zum Budget der Fördermaßnahme für EFRE und nationale Kofinanzierungsmittel
In der Liste der Kostenarten, die von der Verwaltungsbehörde festgelegt sind wird durch Anhaken festgelegt, welche Kosten bei einer Fördermaßnahme zur Anwendung kommen können.
Die Förderstelle kann ihrerseits im Zuge der Begutachtung analog verfahren.
Korrekturmöglichkeit der Pauschalgemeinkostenvariante im laufenden Projekt siehe Projekt -> Verträge/Änderungen -> Änderungsverlauf -> Änderungsoptionen
Möglichkeit zum Upload von Dokumenten für externe Informationen zum Download für die Förderorganisation
Möglichkeit zur Bereitstellung eines Link zur Fördermaßnahme
Die Formalkriterien für Projektselektion sind vorgegeben. Diese sind K.O.-Kriterien, deren gesamthafte Erfüllung eine unbedingte Voraussetzung für eine Förderung um IWB/EFRE-Programm ist.
Mit neu können zusätzliche Formalkriterien lt. Förderstelle für diese Fördermaßnahme festgelegt werden.
Folgende Dokumenttypen werden in allen Fördermaßnahmen immer per Default als verpflichtend für die antragstellende Förderorganisation vor eingestellt (angehakt) aufgelistet:
darüber hinaus kann die Förderstelle mit neu weitere Dokumente als Pflichtdokumente definieren. Der Haken bei Pflicht ist zu setzen.
Mit bearbeiten können Pflicht-Nachweise auch abgewählt werden.
Der Fördernehmer kann der Verpflichtung entgehen, indem er das Dokument als nicht zutreffend kennzeichnet und einen Erklärungstext ergänzt.
Der Dokumententyp Sonstiges, steht für die antragstellende Organisation immer zur Verfügung und ist kein Pflichtfeld.
Die inhaltlichen Kriterien stellen qualitative Projektselektionskriterien dar. Die Gesamt Gewichtung aller Themen muss 100% ergeben
Je nach der getroffenen Auswahl in der Registerkarte Zusammenhang m. d. OP werden hier entsprechende qualitative Kriterien mit einem Gewichtungsfaktor vorgegeben. Diese sind bearbeitbar.
Mit Klick auf neu können weiter qualitative Projektselektionskriterien - jedoch nur in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde - hinzugefügt werden.
Je nach der getroffenen Auswahl in der Registerkarte Zusammenhang m. d. OP werden hier entsprechende qualitative Kriterien zu Nicht-Diskriminierung und Nachhaltigkeit mit einem Gewichtungsfaktor vorgegeben. Die Gewichtung ist bearbeitbar. Unter DETAILS können Informationen zum Kriterium und zum Gewichtungsfaktor nachgelesen werden.
Mit Klick auf neu können weitere qualitative Projektselektionskriterien - jedoch nur in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde - hinzugefügt werden.
Links für weitere Infomrationen können mit neu hinzugefügt werden.
Mit Klick auf Freigeben wird die Fördermaßnahme freigegeben. Dabei wird im Hintergrund ein Prüflauf. Sollten nicht alle (Pflicht-) Eingaben vorliegen, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung vom System. Diese werden in roter Schrift und einem
link zur fehlenden Angabe markiert. Erst wenn alle Angaben im System sind, kann die Fördermaßnahme freigegeben werden.
Alle Inhalte mit Ausnahme der Inhalte des Reiters Zusammenhang m. d. OP und Indikatoren lt. OP können nach der Freigabe einer Fördermaßnahme durch den FPAK-Admin bearbeitet werden. Solche Änderungen werden dann für alle zukünftigen angelegten Anträge zur Anwendung gebracht.
Zwecks der Nachvollziehbarkeit werden die Änderungen (Datensatzspeicherung) datenbankseitig dokumentiert (Wer/Wann).