zwist:foerdermassnahme:kostenarten
Kostenarten
In der Liste der Kostenarten, die von der Verwaltungsbehörde festgelegt sind wird durch Anhaken festgelegt, welche Kosten bei einer Fördermaßnahme zur Anwendung kommen können.
- Externe Dienstleistungen
- Personalkosten
- Sonstige Sachkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten-Overheads
- Pauschalgemeinkosten - bei Bedarf können in der Fördermaßnahme sowohl 15% als auch 20% Pauschalkosten ausgewählt werden, sodass beide im Antrag zur Verfügung stehen. Im Antrag kann der PT einen der beiden oder keinen Prozentsatz auswählen.
Die Förderstelle kann ihrerseits im Zuge der Begutachtung analog verfahren.
Korrekturmöglichkeit der Pauschalgemeinkostenvariante im laufenden Projekt siehe Projekt -> Verträge/Änderungen -> Änderungsverlauf -> Änderungsoptionen
zwist/foerdermassnahme/kostenarten.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/04 11:35 von 127.0.0.1